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   BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85   

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https://dejure.org/1986,3623
BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85 (https://dejure.org/1986,3623)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85 (https://dejure.org/1986,3623)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 1986 - BReg. 2 Z 79/85 (https://dejure.org/1986,3623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Dienstbarkeit durch das Grundbuchamt von Amts wegen als inhaltlich unzulässig; Löschung eines Benützungsrechts durch das Grundbuchamt von Amts wegen als inhaltlich unzulässig; Benützungsrecht zugunsten der Bundesrepublik Deutschland; Eintragung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 882
  • Rpfleger 1986, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85
    Daraus folgt, daß das Recht selbst und dessen Inhalt in seinem Wesenskern wenigstens schlagwortartig in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden müssen, um das Recht entstehen zu lassen (BGHZ 35, 378 = NJW 1961, 2157 = LM § 874 BGB Nr. 3; …

    Es bedarf deshalb nach § 874 BGB einer schlagwortartigen Kennzeichnung des wesentlichen Inhalts der Dienstbarkeit im Eintragungsvermerk selbst (BGHZ 35, 379 = NJW 1961, 2157 = LM § 874 BGB Nr. 3).

  • RG, 23.04.1932 - V 325/31

    Kann sich der Erwerber eines Grundstücks auf den öffentlichen Glauben des

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85
    Denn für die Anwendung dieser Vorschrift ist kein Raum, wenn der Erwerb auf Grund eines Gutsüberlassungsvertrages stattfindet der eine vorweggenommene Erbfolge darstellt (RGZ 123, 52; 136, 148; Wacke in: MünchKomm, § 892 Rdnr. 37).
  • RG, 15.12.1928 - V 550/27

    1. Liegt auch dann Übernahme eines Vermögens im Sinne des § 419 BGB. vor, wenn

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85
    Denn für die Anwendung dieser Vorschrift ist kein Raum, wenn der Erwerb auf Grund eines Gutsüberlassungsvertrages stattfindet der eine vorweggenommene Erbfolge darstellt (RGZ 123, 52; 136, 148; Wacke in: MünchKomm, § 892 Rdnr. 37).
  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    Anders kann die Aussagekraft des Eintragungsvermerks zwar dann zu beurteilen sein, wenn sich aus der Art des Belastungsgegenstands und der Person des eingetragenen Berechtigten hinreichende Schlüsse auf den (typischen) Inhalt des Rechts ziehen lassen (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 479 - Belastung einer Reihe land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zugunsten eines Elektrizitätsunternehmens; Rpfleger 1986, 296 - "Deutsche Reichsbahngesellschaft" als Nutzungsberechtigte; KG OLGZ 1975, 301 - jeweiliger Eigentümer einer im Bahngrundbuch eingetragenen Bahneinheit als Berechtigter).

    Vor allem aber ist das Vertrauen darauf zu berücksichtigen, dass Eintragungen, die jahrzehntelang als inhaltlich zulässig und deshalb rechtlich wirksam angesehen wurden, als bestehend anerkannt bleiben, selbst wenn die Art der Eintragung nach heutigen strengeren Maßstäben nicht mehr in dieser Form vorgenommen würde bzw. in dieser Form als unzulässig angesehen würde (BayObLG Rpfleger 1981, 479 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1956; BayObLG Rpfleger 1986, 296/297 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1932; BayObLGZ 1987, 121/129 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1922; KG OLGZ 1975, 301/305 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1933; Demharter § 53 Rn. 50).

  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Hierin liegt auch der Unterschied zu den vom Amtsgericht ebenfalls zitierten Entscheidungen des BayObLG (Rpfleger 1981, 295; Rpfleger 1986, 296 ).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 73/90

    Gutgläubiger Erwerb eines Fischereirechts

    § 892 BGB setzt einen rechtsgeschäftlichen Erwerb voraus, findet also bei einem Erwerb im Weg der vorweggenommenen Erbfolge als einer Gesamtrechtsnachfolge keine Anwendung (BayObLG NJW-RR 1986, 882 m. w. N. [= MittBayNot 1986, 130 ]).
  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 52/88

    Zulässige Klarstellung eines Eintragungsvermerks im Grundbuch; Anforderungen an

    Bei einer Grunddienstbarkeit ist es dabei erforderlich, den wesentlichen Inhalt des Rechts wenigstens schlagwortartig in den Eintragungsvermerk selbst aufzunehmen (BGHZ 35, 378/382 ff.; BayObLGZ 1981, 117/119 f.; BayObLG Rpfleger 1986, 296; OLG Hamm NJW 1961, 1772 [OLG Hamm 10.02.1961 - 15 W 28/61] ; Horber/Demharter GBO 17. Aufl. Anh. zu § 44 Anm. 4 a; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 8. Aufl. Rn. 1145).
  • BayObLG, 18.02.1988 - 2 BReg.Z 36/87

    Befugnis einer Behörde auf Ersuchen einer Eintragung der durch eine Enteignung

    In einem solchen Fall ist für die Anwendung des § 892 BGB kein Raum (RGZ 123, 52/56; 136, 148/150; BayObLG NJW-RR 1986, 882; Palandt BGB 47. Aufl. § 892 Anm. 3a bb).
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